AK Vorrat: Mobilfunkanbieter speichern illegal Verbindungs- und Bewegungsdaten
Deutsche Mobilfunkanbieter und Telekommunikationsunternehmen speichern noch heute Verbindungsdaten in einem Zeitraum von bis zu sechs Monaten ab. Wie der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung nun mitteilte, soll dieses Vorgehen einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts widersprechen.
Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung (AK Vorrat) bezieht sich dabei auf den „Leitfaden zum Datenzugriff“ von der Generalstaatsanwaltschaft München. Dieser listet auf, welche Verbindungsdaten die Telekommunikationsunternehmen für wie lang gespeichert werden. Die Dauer der Speicherung reiche dabei je nach Anbieter zwischen mehreren Wochen und Monaten.
So sollen beispielsweise Hansenet, M-Net und BT sämtliche Verbindungsdaten ihrer Kunden 180 Tage lang aufbewahren. Vodafone/ Arcor und E-Plus speichern die Daten über einen Zeitraum von etwa 90 Tagen. Kunden von T-Mobile sowie von Telefónica O2 müssen eine Speicherung von 30 Tagen über sich ergehen lassen. Vorbildlich zeigt sich Vodafone und die Deutsche Telekom: Während Vodafone D2 die Verbindungsdaten lediglich sieben Tage speichert, soll die Telekom sogar ganz ohne Speicherung der Daten auskommen.
Auch Bewegungsdaten sollen gespeichert worden sein
Laut dem „Leitfaden“ sollen die Mobilfunkanbieter sogar die Position der Handy-Besitzer über die Funkzelle illegal protokollieren. Die Dauer der Speicherung liege dabei zwischen sieben und 182 Tagen. Einige Anbieter lesen sogar die eindeutige Kennung des Mobilgeräts (IMEI-Nummer) aus. Nur Käufer von Prepaid-Karten seien – bis auf wenige Ausnahmen – vor der Vorratsdatenspeicherung geschützt.
„Die nun offengelegte Sammelpraxis der deutschen Telekommunikationsbranche ist skandalös“, erklärt dazu Patrick Breyer vom AK Vorrat. Durch die Verbindungs- und Bewegungsdatenspeicherung könnten seiner Meinung nach viele Kunden nicht vor Datenpannen und Datenverkauf geschützt werden, wie es bereits bei T-Mobile der Fall war. Auch weitere Pannen aus der jüngsten Geschichte einiger Mobilfunkunternehmen führt er als Gefahren an.
Der AK Vorrat fordert nun, dass die Telekommunikationsunternehmen so schnell wie möglich die Speicherung der Verbindungs- und Bewegungsdaten stoppen. Zudem sollte der Bundesdatenschutzbeauftragte Bußgelder verhängen und der Deutsche Bundestag eine Löschung gesetzlich verankern.
Speicherung für Abrechnungszwecke erlaubt
Einige Mobilkunkanbieter haben dazu bereits Stellung genommen und weisen die Vorwürfe zurück. Auch der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar meldete sich schon zu Wort. Gegenüber der dpa betonte er, dass die Anbieter das Recht haben, Verbindungsdaten für Abrechnungszwecke für bis zu sechs Monate zu speichern. Zudem würden sich die Telekommunikationsunternehmen grundsätzlich daran halten. Unklar ist jedoch, wie der AK Vorrat überhaupt an den „Leitfaden zum Datenzugriff“ gekommen ist, der eigentlich nur zum internen Gebrauch für die Polizei und Staatsanwaltschaft vorgesehen war.
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