Bundesverfassungsgericht stoppt Vorratsdatenspeicherung
Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat die Bestimmungen, mit welchen der Gesetzgeber die Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung umgesetzt hat, für nichtig erklärt. Die diesbezüglichen Bestimmungen im Telekommunikationsgesetz und in der Strafprozessordung seien nicht verhältnismäßig und widersprechen nach Ansicht der Richter daher dem Telekommunikationsgeheimnis (Art 10 Grundgesetz).
Die Sprecherin des Chaos Computer Clubs (CCC), Constanze Kurz, begrüßte das Urteil wegen der vom Gericht geforderte höheren Transparenz für die Bürger: „Ich denke, die Bürger davon zu informieren, dass sie überwacht werden, ist ein guter Weg für den Staat.“
Mit Blick auf den Richterspruch, warnte Kurz davor, sich nur auf eine gesetzliche Umsetzung der Vorratsdatenspeicherung zu konzentrieren: „Wollen wir vom Kind bis zur Bundeskanzlerin alle Daten speichern, obwohl wir wissen, dass die Zugangsschranken unglaublich hoch sind? Es ist doch nicht so, dass wir dieses Urteil kopieren müssen in ein Gesetz, sondern wir können doch neu nachdenken.“ Eine Vorratsdatenspeicherung sei ab dem Zeitpunkt eines Verdachtes nach wie vor möglich: „Es hört sich immer so an, als ob uns alle Hände gebunden wären. Das ist faktisch nicht so, und durch häufige Wiederholung wird es auch nicht wahrer.“
Der Parlamentarische Geschäftsführer der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Peter Altmaier, hat das Urteil des Bundesverfassungsgerichts über das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung kritisiert. „Wir sind am unteren Rand der Spielräume geblieben, die die EU-Richtlinie uns gegeben hat“, sagte er der Mitteldeutschen Zeitung. „Trotzdem findet Karlsruhe, dass wir gegen die Verfassung verstoßen.“
Altmaier erklärte weiter: „Ich bedauere, dass das Gericht die Löschung der Daten angeordnet hat – zumal diese Entscheidung im Gericht selbst offenbar hoch umstritten war und nur mit vier zu vier Stimmen gefasst worden ist. Ich hätte mir gewünscht, dass sich eine so weit reichende Entscheidung auf eine breite Mehrheit gestützt hätte.“
Der CDU-Politiker sieht in dem Urteil keinen Anlass, den Bundestag wegen schlechter Gesetze zu kritisieren. „Einer der Vorteile unseres Rechtsstaates ist es, dass man gegen Gesetze des Bundestages praktisch immer nach Karlsruhe ziehen kann“, stellte er fest. „Die Politik muss es hinnehmen, dass dabei das eine oder andere Gesetz verworfen wird. Sieht man sich die Gesamtbilanz an, kann man sicher nicht behaupten, dass in Berlin schlampig gearbeitet wird.“