eco-Verband fordert mittelstandsfreundliches Telekommunikationsgesetz
Im Vorfeld des 5. Mai, an dem der Vermittlungsausschuss abschließend über das Telekommunikationsgesetz (TKG) verhandeln will, warnt der Verband der deutschen Internetwirtschaft, eco Forum e.V., erneut davor, unter dem Deckmantel „Innere Sicherheit“ die Regelungen zu Datenschutz und Datensicherheit auszuhöhlen, ohne tatsächlich ein Mehr an Sicherheit zu schaffen.
Neben Verschlechterungen für die Wettbewerber der Deutschen Telekom befürchtet eco, dass es im Vermittlungsausschuss zu einer Abstimmung kommen wird, bei der die Fragen der Wettbewerbspolitik gegen die der Sicherheit ausgespielt werden und letztendlich Verbraucher und Wirtschaft als Verlierer dastehen werden.
Ein Großteil der in Deutschland tätigen Internet Service Provider (ISP) sind kleine und mittelständische Unternehmen, die im Wettbewerb ohnehin schon in besonderem Maße gefährdet sind. Diesen Firmen drohen weitere Verschlechterungen durch das TKG und damit eine erhebliche Benachteiligung gegenüber großen und ausländischen Mitwettbewerbern.
Der eco-Verband befürchtet, dass das TKG als Grundlage für eine nachhaltige und innovative Entwicklung mittelständischer, insbesondere regional tätiger Unternehmen versagen wird. Einerseits werden Zugangsfragen wie beispielsweise Bitstromzugang im TKG nicht in adäquater Weise verankert, andererseits erweisen sich die Regelungen zur Überwachung – trotz einiger Verbesserungen durch den Bundestag – bei der Einführung neuer Dienste als innovationsfeindlich, argumentiert eco.
Der Bundestag hat zwar im Sicherheitsteil des TKG einige Verbesserungen vorgenommen, die von eco als ein Schritt in die richtige Richtung begrüßt werden: So hat der Bundestag eine Vorratsdatenspeicherung abgelehnt, den Kreis der Verpflichteten, die dauerhaft Überwachungstechnik auf eigene Kosten vorhalten müssen, eingeschränkt und zudem den Weg für eine Kostenerstattung für einzelne Überwachungsmaßnahmen frei gemacht. Sollten diese Verbesserungen im Vermittlungsausschuss aber wieder fallen und zudem die vom Bundesrat geforderte Vorratsdatenspeicherung beschlossen werden, droht vielen regionalen Providern das Aus.
Der Verband der deutschen Internetwirtschaft schätzt, dass eine sechsmonatige Vorratsdatenspeicherung vor allem kleinere und mittlere Internet Service Provider überdurchschnittlich belasten würde. Neben den bloßen Investitionen für Speicherkapazitäten fallen zusätzlich nicht abschätzbare Folgekosten für Software, Backup, Auswertung und Personal an. Zu berücksichtigen ist zudem, dass die Steigerungsraten für Internetverkehr derzeit bei zehn bis 15 Prozent jährlich liegen.
„Für die Mehrheit kleinerer Provider, die Umsätze im Bereich von zwei bis fünf Millionen Euro erwirtschaften, würden sich Existenzprobleme ergeben, sollte eine Vorratsdatenspeicherung im TKG manifestiert werden“, sagt Prof. Michael Rotert, Vorstandsvorsitzender des Verbandes der deutschen Internetwirtschaft. Er fordert, zunächst auf politischer Ebene Alternativen zu einer Vorratsdatenspeicherung ernsthafter zu diskutieren. So habe man die Möglichkeit so genannter „Fast Freeze“- Verfahren, bei denen die entsprechenden Daten auf Anfrage eingefroren werden, noch gar nicht in Betracht gezogen.