Urteil: Haft auf Bewährung wegen SIM-Lock-Entfernung
Oftmals ist das neu gekaufte Mobiltelefon durch einen so genannten SIM-Lock an einen bestimmten Mobilfunkanbieter gebunden. Wer das Handy mit einem anderen Anbieter nutzen möchte, muss hierzu diese Sperre entfernen. Nach der Staatsanwaltschaft in Göttingen ist jedoch die gewerbsmäßige Entfernung des SIM-Locks strafbar.
In einem Gerichtsurteil wurde der 35-jährige Angeklagte zu sieben Monaten Haft auf Bewährung verurteilt, weil er zwischen 2005 und 2010 hunderte von Handys für zahlreiche Kunden gewerbsmäßig entsperrte. Der vorsitzende Richter am Amtsgericht Göttingen erklärte, dass die Entsperrung eine „Fälschung beweiserheblicher Daten“ und eine strafbare Datenveränderung sei.
Möglicherweise richtungsweisende Entscheidung
Zwar schätze der Richter den Verkauf von subventionierten Mobiltelefonen mit zweijährigen Verträgen nicht. Dennoch müsse man die durch einen SIM-Lock errichtete Zugangssperre zu anderen Anbietern respektieren. Diese wird beim Abschluss des Nutzervertrages eingerichtet, um sich vor möglichen günstigeren Konditionen anderer Mobilfunkanbieter zu schützen.
Der Verteidiger hingegen konnte keine strafbare Handlung erkennen. Mit der Aufhebung des SIM-Lock werde ein „Nutzungshindernis“ beseitigt. Das Urteil der Göttinger Staatsanwaltschaft könnte jedoch eine richtungsweisene Entscheidung werden, da es bislang bundesweit noch keine Strafurteile zur SIM-Lock-Entsperrung gab. Der Verteidiger kündigte jedoch an, die Einschätzung des Gerichts durch weitere Instanzen überprüfen zu lassen.
Weitere Urteile sollen folgen
Bereits seit dem letzten Jahr verfolgt die Göttinger Staatsanwaltschaft eine Reihe von Anbietern, die die Bindung an bestimmte Mobilfunkanbieter geschäftsmäßig entsperren. Weitere Klagen sollen demnächst folgen. Ob sich die Kunden solcher Anbieter ebenfalls verantworten müssen und ob das private Knacken des SIM-Lock ebenfalls strafbar ist, ist bislang noch nicht bekannt.